GPSR bei eBay: Herstellerangaben richtig hinterlegen
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Als gewerblicher eBay-Verkäufer gibst du in jedem Angebot den Hersteller mit Kontaktdaten an, bei Herstellern außerhalb der EU zusätzlich eine verantwortliche Person in der EU, dazu Angaben zur Identifikation des Produkts und Sicherheitshinweise in der Landessprache. Fehlen diese Angaben, kann eBay das Angebot für Käufer in der EU ausblenden.
Welche Angaben eBay verlangt
eBay nennt im Verkäuferportal fünf Gruppen von Angaben. Welche davon für deinen Artikel nötig sind, hängt vom Produkt ab.
Hersteller
- Was genau
- Name und Kontaktdaten (Postanschrift und elektronische Adresse)
- Wann nötig
- Immer
Verantwortliche Person
- Was genau
- Name und Kontaktdaten einer in der EU ansässigen Person oder Stelle
- Wann nötig
- Wenn der Hersteller nicht in der EU ansässig ist
Produktidentifikation
- Was genau
- Typ, Modell-, Serien- oder Chargennummer, Bilder, EAN
- Wann nötig
- Immer
Sicherheitsinformationen
- Was genau
- Warnhinweise, Etiketten, Anleitungen in der Landessprache, als Text oder Datei (PDF, JPG, PNG u. a.)
- Wann nötig
- Wenn das Produkt solche Hinweise hat
CE-Kennzeichnung
- Was genau
- Nachweis der Kennzeichnung
- Wann nötig
- Wenn für das Produkt vorgeschrieben
Wichtig ist die Quelle: Herstellerangaben müssen stimmen. Eine geratene Anschrift ist schlechter als eine offene Lücke, denn sie lässt sich im Streitfall nicht belegen.
Was passiert, wenn Angaben fehlen
Laut eBay können Angebote ohne die nötigen Angaben für Käufer in der EU und in Nordirland unsichtbar sein oder dort nicht gekauft werden. Sobald du die Angaben ergänzt, wird das Angebot wieder angezeigt, sofern es keine anderen Gründe für die Ausblendung gibt.
- Verkaufshistorie und Suchranking sollen nach Angaben von eBay davon nicht betroffen sein.
- eBay informiert per E-Mail und in Mein eBay unter "Nachrichten".
- Maßnahmen gegen das Konto sieht eBay erst vor, wenn viele Angebote nicht konform sind oder trotz Warnung wiederholt verstoßen wird.
Praktisch heißt das: Ein Angebot, das plötzlich keine Aufrufe mehr bekommt, solltest du zuerst auf fehlende Herstellerangaben prüfen.
Gebrauchtware und Ausnahmen
Einige Kategorien sind von der GPSR ausgenommen, unter anderem Medizinprodukte, Lebens- und Futtermittel, lebende Tiere und Pflanzen, Pflanzenschutzmittel sowie Antiquitäten. Die vollständige Liste veröffentlicht eBay im Verkäuferportal.
Gebrauchtware fällt grundsätzlich unter die GPSR. eBay weist auf Artikel 51 der Verordnung hin: Für Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden und der bisherigen Richtlinie 2001/95/EG entsprechen, können zusätzliche Angaben entfallen. eBay empfiehlt trotzdem, die Angaben zu jedem Angebot zu ergänzen.
Woher du die Herstellerangaben bekommst
- Verpackung, Etikett oder Typenschild des Produkts
- Impressum und Produktseite auf der Website des Herstellers
- Lieferant oder Großhändler (Lieferschein, Datenblatt)
- Bedienungsanleitung und Sicherheitsdatenblatt
Notiere bei jeder Angabe, woher sie stammt. Bei Rückfragen von Käufern, Behörden oder eBay kannst du sie so belegen.
So hilft die Software
Beim Erstellen eines Angebots aus EAN, Produktlink oder Foto sucht die Software Herstellerangaben in öffentlichen Quellen wie der Herstellerseite. Jede gefundene Angabe wird mit ihrer Quelle gespeichert. Was sich nicht belegen lässt, bleibt offen und wird markiert, damit du es selbst ergänzt. Herstellerangaben werden nie geraten.
- EAN eingeben
- Produkt erkannt
- Daten mit Quelle
- Kategorie
- Titel
- Artikelmerkmale
- Produktsicherheit (GPSR)
- Vorschau
- Veröffentlichen (in Entwicklung)
- Produkt erkannt
- LUMO Textmarker, 10 Farben, Keilspitze✓ Quelle: Herstellerseite
- Kategorie
- Büro & Schreibwaren > Schreibgeräte > Textmarker
- Titel
- LUMO Textmarker Set 10 Farben Keilspitze 1–5 mm wasserbasiert Neu OVP69 von 80 Zeichen
- Artikelmerkmale
Marke LUMO Farbe Mehrfarbig Anzahl 10 Spitzenbreite 1–5 mm - Produktsicherheit (GPSR)
- Hersteller und AnschriftbelegtSicherheitshinweiseoffen, bitte prüfen
Neue Angebote mit belegten Herstellerangaben
Beim Erstellen sammelt die Software Hersteller und Anschrift mit Quelle. Was sich nicht belegen lässt, bleibt offen und wird markiert.
GPSR-Check in fünf Punkten
- Hersteller mit Postanschrift und E-Mail oder Website angegeben?
- Hersteller außerhalb der EU: verantwortliche Person in der EU angegeben?
- Produkt eindeutig identifizierbar (Modell, Charge oder EAN, Bild)?
- Warnhinweise und Anleitungen in deutscher Sprache hinterlegt, falls vorhanden?
- Für jede Angabe eine Quelle notiert?
Häufige Fragen
Gilt die GPSR auch für Privatverkäufer?
Die Pflichten aus der GPSR richten sich an Unternehmen, die Produkte auf dem Markt bereitstellen. eBay richtet seine Hinweise an gewerbliche Verkäufer. Im Zweifel klärst du deinen Status mit einer Rechtsberatung.
Was mache ich, wenn es den Hersteller nicht mehr gibt?
eBay nennt dafür keine eigene Ausnahme. Bei Produkten, die vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden, kann die Auslegung von Artikel 51 greifen. Dokumentiere, was du über das Produkt weißt.
Kann ich die Angaben für viele Angebote auf einmal ergänzen?
eBay ermöglicht das Hinzufügen von Produktsicherheitsangaben einzeln oder in großen Mengen und beschreibt das Vorgehen in der eBay-Hilfe.